lat.
abire = abgehen. Höchster erreichbarer
Schulabschluss in Deutschland. Das ~ ist gleichbedeutend mit der
Hochschulreife, der Befähigung, ein Studium an einer Hochschule
aufzunehmen. Früher wurde das ~ im gesamten, deutschsprachigen
Raum als Matura bezeichnet, heute jedoch nur noch in Österreich,
Liechtenstein und der Schweiz, dort als Maturität. Aufgrund der
Kulturhoheit der Bundesländer bestehen gewisse regionale
Unterschiede in Bezug auf Durchführung und Qualität der
einzelnen ~prüfungen. Ursprünglich konnten die Hochschulen
selbst über die Zugangsberechtigung der Bewerber entscheiden,
1788 jedoch wurde, zunächst in Preussen, die
Hochschulzugangsberechtigung über das Abitur geregelt, die
Entscheidungskompetenz somit von der Hochschule auf die Gymnasien
übertragen.
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