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Lexikon - Abitur

Abitur

lat. abire = abgehen. Höchster erreichbarer Schulabschluss in Deutschland. Das ~ ist gleichbedeutend mit der Hochschulreife, der Befähigung, ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen. Früher wurde das ~ im gesamten, deutschsprachigen Raum als Matura bezeichnet, heute jedoch nur noch in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, dort als Maturität. Aufgrund der Kulturhoheit der Bundesländer bestehen gewisse regionale Unterschiede in Bezug auf Durchführung und Qualität der einzelnen ~prüfungen. Ursprünglich konnten die Hochschulen selbst über die Zugangsberechtigung der Bewerber entscheiden, 1788 jedoch wurde, zunächst in Preussen, die Hochschulzugangsberechtigung über das Abitur geregelt, die Entscheidungskompetenz somit von der Hochschule auf die Gymnasien übertragen.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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