Auf
der Basis von von internationalen Hochschulverträgen an einer
zweiten Hochschule (Gasthochschule) lernender Student. Dort erbrachte
Leistungen werden an der Heimathochschule aufgrund der Verträge
anerkannt. Probleme können entstehen, wenn die Anrechenbarkeit
der Leistungen an der zweiten Hochschule nicht vertraglich geregelt
ist »Erasmus.