Die
unrechtmäßige Erlangung einer Unterstützungsleistung
durch Verschweigen der tatsächlichen Vermögensverhältnisse,
vor allem sofern das Vermögen über der sogenannten
"Freigrenze" von derzeit etwa 5200 Euro liegt. Ein Schaden
entsteht dadurch, daß die Unterstützung dann als zinsloses
Darlehen an den Antragsteller ausgegeben wird. In der Bundesrepublik
standen allein im Frühjahr 2005 rund 40.000 Anträge von
Schülern und Studenten unter Betrugsverdacht. Bestätigt
sich der Verdacht, drohen Rückzahlungsforderungen und
Strafanzeige.
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