Zuständiger
in seiner Bedeutung oft allgemein unterschätzter Mitarbeiter
einer Hochschule für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen
zum Datenschutz und Beratung in Fragen der Datensicherheit auf
Grundlage der jeweiligen Landesdatenschutzgesetze. Diese Aufgaben
betreffen unter Anderem:
Zulässigkeit
der Datenverarbeitung
Verarbeitung
aktueller personenbezogener Daten
Widerspruchsrechte
der Betroffenen
technische
Verfahren regelmäßiger Datenübermittlung,
organisatorische Maßnahmen
Wartungsfragen,
Grundsätze der System- und Verfahrensgestaltung
Datenschutzaudit
Zweckbindung bei
Speicherungen, Veränderungen und Nutzung
Übermittlungen
innerhalb des öffentlichen Bereichs
Übermittlungen
innerhalb des internen Bereichs der Hochschule
Übermittlung
an ausländische und internationale und andere Stellen
Einsicht in Akten,
Berichtigung, Löschung und Sperrung, Schadensersatz
Tätigkeitsberichte,
Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke
Datenverarbeitung
zu journalistisch-redaktionellen Zwecken, Auszeichnungen und
Ehrungen, Videoüberwachung und –aufzeichnungen
Datenverarbeitung
bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen
Personenbezogene
Daten aus ehemaligen Einrichtungen
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