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Lexikon - Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter

Zuständiger in seiner Bedeutung oft allgemein unterschätzter Mitarbeiter einer Hochschule für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz und Beratung in Fragen der Datensicherheit auf Grundlage der jeweiligen Landesdatenschutzgesetze. Diese Aufgaben betreffen unter Anderem:

Zulässigkeit der Datenverarbeitung

Verarbeitung aktueller personenbezogener Daten

Widerspruchsrechte der Betroffenen

technische Verfahren regelmäßiger Datenübermittlung, organisatorische Maßnahmen

Wartungsfragen, Grundsätze der System- und Verfahrensgestaltung

Datenschutzaudit

Zweckbindung bei Speicherungen, Veränderungen und Nutzung

Übermittlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs

Übermittlungen innerhalb des internen Bereichs der Hochschule

Übermittlung an ausländische und internationale und andere Stellen

Einsicht in Akten, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Schadensersatz

Tätigkeitsberichte, Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke

Datenverarbeitung zu journalistisch-redaktionellen Zwecken, Auszeichnungen und Ehrungen, Videoüberwachung und –aufzeichnungen

Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen

Personenbezogene Daten aus ehemaligen Einrichtungen

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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