Lexikon - Intitulationseid
Intitulationseid
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An
mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Universitäten
abzulegender Eid auf die Verfassung und auf Wahrung unbedingter Treue
gegenüber der Hochschule und ihrem Rektor, der vor einer
mögichst großen Zahl von Zeugen von jedem abzulegen war,
der in eine Hochschule eintrat, ob als Student oder als Dozent.
Inhalte waren: Verpflichtung zu fleissigem Lernen, Enthaltung von
Gesetzesübertritten, Gehorsam gegenüber den Vorgesetzten
und Anerkennung der Rechtshoheit des Rektors.
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Autoren:
Behmel,
Albrecht
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Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 |
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