Oberste
Landesbehörde in Angelegenheiten der Bildung, »Wissenschaft
und Kultur, besonders für Schule, Hochschule und
Erwachsenenbildung, sowie allgemeine Kunst- und Kulturpflege. Die
meisten Bundesländer unterhalten neben einem ~ noch ein
gesondertes Ministerium für Wissenschaft und Forschung.