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Lexikon - LLM

LLM

Abk. für Legum Magister. Mehrfache postgraduale Spezialisierung für Juristen (einfach: LM) in Bezug auf bestimmte Rechtsgebiete, jedoch kein geschützter Titel und keine Zulassungsberechtigung. Voraussetzung für die Erlangung eines ~ ist ein regulärer Abschluß eines Jurastudiums, etwa als Juris Doctor (USA) oder als LB (Bachelor of Laws in Großbritannien).

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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