Abk.
für Legum Magister. Mehrfache postgraduale
Spezialisierung für Juristen (einfach: LM) in Bezug auf
bestimmte Rechtsgebiete, jedoch kein geschützter Titel und keine
Zulassungsberechtigung. Voraussetzung für die Erlangung eines ~
ist ein regulärer Abschluß eines Jurastudiums, etwa als
Juris Doctor (USA) oder als LB (Bachelor of Laws in
Großbritannien).