Bezeichnung
für die Gruppe des wissenschaftlichen »Personals
einer Hochschule ohne die »Professorenschaft
und das nichtwissenschaftliche Personal: wissenschaftliche
Angestellte (BAT III bis BAT Ib) und »Beamte
(Akademischer Rat / Oberrat / Direktor = A 13 bis A 15).
Dies sind in der Regel promovierte, möglicherweise auch
habilitierte Wissenschaftler.