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Lexikon - Zulassung

Zulassung

1. Der Prozeß der Überprüfung eines Studienplatzbewerbers nach dessen Schulnoten und anderen Kriterien auf die Möglichkeit, ihn als immatrikulierten Studenten aufzunehmen.

2. Die Genehmigung für einen Inhaber eines »Staatsexamens, z.B. einen Juristen, seine Arbeit aufzunehmen.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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