1. Der Prozeß
der Überprüfung eines Studienplatzbewerbers nach dessen
Schulnoten und anderen Kriterien auf die Möglichkeit, ihn als
immatrikulierten Studenten aufzunehmen.
2.
Die Genehmigung für einen Inhaber eines »Staatsexamens,
z.B. einen Juristen, seine Arbeit aufzunehmen.